Gutschein

Guten Tag,

ich bin aktuell in der Wohlverhaltensphase und habe von meinem AG einen Gutschein für besondere Leistungen erhalten. Diesen Gutschein kann ich auf einer speziell von der Firma angelegten Seite ausgeben, Werte werden hier nich dargestellt, man hat lediglich eine Punktzahl die man verbrauchen kann. Wie muss ich dies gegenüber meinem Treuhänder behandeln?

Besten Gruß

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    ehr geehrte/r Ratsuchende/r,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei möchten wir Ihnen gerne weiterhelfen.

    Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass während der Wohlverhaltensphase alle Einkünfte und Vermögenswerte, die Sie erhalten, an Ihren Treuhänder abzuführen sind. Dies gilt auch für den von Ihrem Arbeitgeber erhaltenen Gutschein.

    Sie müssen Ihren Treuhänder unverzüglich darüber informieren, dass Sie einen solchen Gutschein erhalten haben und ihm die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Es ist wichtig, dass Sie hierbei alle Angaben machen, die für Ihren Treuhänder relevant sind, auch wenn der Gutschein keinen konkreten Geldwert hat.

    Ihr Treuhänder wird dann entscheiden, ob und inwieweit der Gutschein auf die laufenden Abführungsbeträge angerechnet wird. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an und es gibt keine pauschale Antwort darauf, wie der Treuhänder in Ihrem Fall vorgehen wird.

    Wir empfehlen Ihnen daher , sich an einen erfahrenen Insolvenzanwalt zu wenden, um Ihre Situation im Detail zu besprechen und eine individuelle Einschätzung zu erhalten.

    Gerne können Sie einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung auf unserer Website unter https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/ vereinbaren.

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit zur Verfügung.

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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