Privat- bzw. Regelinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,
ich war die meiste Zeit meines Erwerbslebens selbstständig. Z.Zt. habe ich noch ein Gewerbe als Nebeneinkommen angemeldet beziehe allerdings ALG II.
Mein Anwalt stellte den Antrag auf Privatinsolvenz statt auf Regelinsolvenz. Das Verfahren wurde gestern beim zuständigen Amtsgericht eröffnet. Kann es passieren, dass hier irgendwelche Verfahrensmängel gerügt werden können und alles nochmal von Vorne anfängt?

Vielen Dank im Voraus

Thomas L.

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