Privat- bzw. Regelinsolvenz
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich war die meiste Zeit meines Erwerbslebens selbstständig. Z.Zt. habe ich noch ein Gewerbe als Nebeneinkommen angemeldet beziehe allerdings ALG II.
Mein Anwalt stellte den Antrag auf Privatinsolvenz statt auf Regelinsolvenz. Das Verfahren wurde gestern beim zuständigen Amtsgericht eröffnet. Kann es passieren, dass hier irgendwelche Verfahrensmängel gerügt werden können und alles nochmal von Vorne anfängt?
Vielen Dank im Voraus
Thomas L.
Sehr geehrter Herr L,
dazu sende ich Ihnen einen Artikel auf unserer Seite. Sollte Ihre Nebentätigkeit unterhalb der Bagatellgrenze gelegen und Sie eine unselbstständige Haupttätigkeit ausgeübt haben. Hier der Link:
http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz/privatinsolvenz-regelinsolvenz-privatinsolvenz-trotz-selbststandigkeit-als-nebentatigkeit/