Bei mir ist im Jahre 2000 ein Privatinsolvenzverfahren nicht zustande gekommen, weil der Großteil der Gläubiger einem Nullplan nicht zustimmen wollten (§309 Abs.1). Welche Möglichkeiten hätte ich in diesem Fall heute?
ich gehe davon aus, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nicht angenommen worden ist, weil ein Nullplan ja per se nicht angenommen wird.
Im Falle eines gescheiterten Vergleiches besteht die Möglichkeit eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Dabei können die nicht zustimmenden Gläubiger überstimmt werden. Dies ist bei sog. Kopf- und Summenmehrheit möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Hiptronic,
ich gehe davon aus, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nicht angenommen worden ist, weil ein Nullplan ja per se nicht angenommen wird.
Im Falle eines gescheiterten Vergleiches besteht die Möglichkeit eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Dabei können die nicht zustimmenden Gläubiger überstimmt werden. Dies ist bei sog. Kopf- und Summenmehrheit möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt