2. Insolvenz
Schönen guten Abend,
zwischen 2 Insolvenzen müssen 10 Jahre liegen.
Wenn sich die Restschuldbefreiung aber verzögert (Klage bis zum BGH) – erst nach 9 Jahren bekommen – gilt dann dasselbe?
Freundliche Grüsse
R. Lewandowski
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Sehr geehrter Fragensteller,
die Restschuldbefreiung wird Ihnen am Ende der Insolvenz gewährt. Nach erfolgter Restschuldbefreiung sind Sie für eine erneute Insolvenz für 10 Jahre gesperrt. Dies gilt auch, wenn sich die Restschuldbefreiung wie in Ihrem Fall verzögert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt