Privatinsolvenz

Schönen guten Abend,

Ich befinde mich noch bis März 2019 in der Privatinsolvenz und beziehe zur Zeit ALG 2.
Ab 5.November gehe ich aber wieder Vollzeit arbeiten, mein erstes Gehalt wird erst zum 15. Dezember ausbezahlt
Nun wollte ich fragen, ob ich für den Zeitraum vom 1.-14. Dezember ein Überbrückungsdarlehen beim Jobcenter beantragen kann?
Bedarf das der Zustimmung meines Insolvenzverwalters?
Oder kann mir dadurch die Restschuldbefreiung versagt werden?
Ich muss Anfang des Monats meine Miete usw. bezahlen und mache mir natürlich Gedanken wie ich das bewerkstelligen soll ohne meine Insolvenz zu gefährden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen Anja

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragenstellerin,

    es ist Ihnen Möglich in der Insolvenz einen Kredit aufzunehmen. Dies gefährdet nicht Ihre Restschuldbefreiung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    V. Ghendler

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