Abtretungsfrist

Ich würde gerne wissen ob von meinem Gehalt noch gepfändet werden darf wenn die restschuldbefreiung zum 29.06.2020 erteilt wurde ? Darf der pfändbare Betrag dafür am 29.06.20 noch abgezogen werden oder nicht?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ja, da das Gehalt bis zum 29.06. von der Abtretungserklärung umfasst ist, darf es auch noch eingezogen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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