Abtretungsfrist
Ich würde gerne wissen ob von meinem Gehalt noch gepfändet werden darf wenn die restschuldbefreiung zum 29.06.2020 erteilt wurde ? Darf der pfändbare Betrag dafür am 29.06.20 noch abgezogen werden oder nicht?
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, da das Gehalt bis zum 29.06. von der Abtretungserklärung umfasst ist, darf es auch noch eingezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht