Abtretungsfrist 3. Juli 2020/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von UserIch würde gerne wissen ob von meinem Gehalt noch gepfändet werden darf wenn die restschuldbefreiung zum 29.06.2020 erteilt wurde ? Darf der pfändbare Betrag dafür am 29.06.20 noch abgezogen werden oder nicht? https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2020-07-03 14:52:292020-07-03 14:52:29Abtretungsfrist
Dr. V. Ghendler says: 6. Juli 2020 um 16:37 Sehr geehrter Fragesteller, ja, da das Gehalt bis zum 29.06. von der Abtretungserklärung umfasst ist, darf es auch noch eingezogen werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. V. Ghendler Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, da das Gehalt bis zum 29.06. von der Abtretungserklärung umfasst ist, darf es auch noch eingezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht