Allgemein Frage

Sehr geehrte Damen und Herren

Mein Mann und ich sind verschuldet beide zusammen um die 45000€. Hinzu kommt das ich Hausfrau und Mutter bin was sich auch nicht ändert. Mein Mann verdient 1575€ netto. Wir haben 1 gemeinsames Kind und er hat noch ein weiteres kind. Wir haben immer mal versucht Schulden zu bezahlen ohne Erfolg. Nun habe ich von einige Seiten gehört wenn ich die Insolvenz beantrage und auch weiterhin nicht arbeiten gehe und dem Treuhänder nicht genau erkläre und Nachweise warum nicht das die Insolvenz dann scheitert. Stimmt das oder will man mir da unnötig Angst machen? Das war der Grund warum wir eine Beantragung bis jetzt nicht in Angriff genommen haben und weil man 600€ pro Person Honorar wollte was bei uns 1200€ wäre.

Über ein paar tipps wären wir dankbar

Mit freundlichen Grüßen
Eheleute Röwekamp

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Röwekamp,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich ist es zutreffend, dass es im Insolvenzverfahren eine sogenannte Erwerbsobliegenheit gibt. Dies ist die Pflicht, einer angemessenen Beschäftigung nachzugehen. Um diese Pflicht zu erfüllen, sollten Sie zunächst bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein. Weiterhin kann der Insolvenzverwalter verlangen, dass Sie regelmäßig Bewerbungen schreiben. Sie müssen sich aber nur dann bewerben, wenn die Arbeit mit der Betreuung Ihres Kindes vereinbar ist. Weitere Informationen darüber finden Sie in unserem Artikel zur Erwerbsobliegenheit in der Insolvenz. Gerne bieten wir Ihnen auch eine kostenfreie telefonische Erstberatung an. Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 00 55 an und vereinbaren Sie einen Termin.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler

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