Aufhebungsvertrag in Wohlverhaltensphase

Guten Tag. Meine Privatinsolvenz wurde Ende März 2018 eröffnet. Ich bin nun aktuelle im Krankenstand und werde höchstwahrscheinlich den alten Job nicht mehr machen können. Der Arbeitgeber hat nun angeboten einen Aufhebungsvertag mit einem Geldbetrag von ca. 5000 € und Freistellung von der Arbeit mit Gehaltszahlung weiterhin die Kündigungsfrist zu leisten. Nun meine Frage muss auch ich in dem Fall die 5000 € an den Insolvenzverwalter abtreten? Muss ich den Verwalter über den Aufhebungsvertag informieren? Kann mir bei Freistellung die anschließende Restschuldbefreiung versagt werden, wenn ich diese nutze und mich in der Zeit nicht bewerbe? Darf ich die Freistellung in Anspruch nehmen ohne das der Insolvenverwalter Argumente gegen mich aufbringen kann? Muss ich ihn vor Unterzeichnung des Vertrags informieren oder über das Angebot der Aufhebung? Vielen Dank für Prüfung und Rückmeldung.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass dererlei Fragestellungen den Rahmen dieses Forums überschreiten. Sofern Sie eine rechtsverbindliche Beantwortung wünschen, kann ich dies nur im Rahmen eines Mandats gewährleisten. Gerne können Sie sich zwecks Terminvereinbarung mit meinem Sekretariat in Verbindung setzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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