Totschaden
Kann das Auto nicht mehr zurück geben da Totalschaden. Wir zahlen aber immer noch Raten ab…. Hier fehlt wohl die Grundlage, richtig?
Lieben Dank für die Antwort.
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Sehr geehrter Fragesteller,
in der Tat muss für den Widerruf das Auto noch in Ihrem Besitz sein und es sollte zumindest nicht stark beschädigt sein, da Unfallschäden ansonsten vom Betrag abgezogen werden, den man zurückerhält. Bei einem Totalschaden ist der Widerruf folglich leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt