AUSGLEICHSBETRAG gem. § 154 Baugesetzbuch im Sanierungsgebiet

Sehr geehrte Damen und Herren
Unsere Gemeinde hat das abschöpfen eines “AUSGLEICHSBETRAG DES EIGENTÜMERS gem. § 154 Baugesetzbuch (BauGB) für Grundstücke, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen” bekannt gegeben.
Auf Grund der Größe des betreffenden Grundstücks erwarte ich eine vorl. geschätzte Summe von über 20000 €. Das kann ich nicht aufbringen. Es stellt sich für mich daher die Frage, ob ich den Weg der Privatinsolvenz einschlagen kann.
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten werden auch von einem Privatinsolvenzverfahren umfasst. Gerne biete ich Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung an, um die Angelegenheit ausführlich zu besprechen.

    Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung bitte an unter 069 – 348 79 040. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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