Zahlungen an Angehörige vor dem Antrag
Ich habe vor über einem Jahr meiner Frau einen größeren Geldbetrag für erbrachte Leistungen überwiesen. Spielt dies eine Rolle, wenn nach über einem Jahr ein Antrag auf Regelinsolvenz von meiner Seite aus gestellt wird. Wir haben keine Gütertrennung
Sehr geehrter Fragesteller,
mit dem Nachweis der erbrachten Leistungen ist eine Anfechtung des ausgezahlten Betrags nicht möglich, wenn es sich dabei um eine übliche Vergütung handelt. Schenkungen sind allerdings vom Insolvenzverwalter innerhalb der Verjährungsfristen anfechtbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt