Auto
Muss Insolvenzverwalter informiert werden wenn ich ein Auto auf meinen Namen zulassen will
Bin aber nicht Eigentümer gekauft und Bezahlt hat es unsere Tochter.
Kaufvertrag steht Tochter drin
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Sehr geehrter Fragesteller,
da das Auto nicht Ihr Eigentum ist und somit auch nicht pfändbar ist / nicht zur Insolvenzmasse gehört, muss der Insolvenzverwalter hierüber nicht informiert werden.
Dennoch könnte es ratsam sein, dies im Vorfeld mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht