Insolvenz von Kleinbetrieben

Guten Tag,
seit einigen Jahren bin ich als Kleinunternehmer selbstständig. Es war schon immer schwer über die Runden zu kommen und oft lebte man nur von der Hand in den Mund. Doch in letzter Zeit ist alles sehr stark zusammengebrochen und alte Kredite und teilw. auch Mahnverfahren können nun nicht mehr bedient werden.
Als Privatperson gilt nun seit 1.10.2020 die dreijährige Verjährungsfrist. Wie verhält es sich nun bei Kleinunternehmern? Soll ich das Gewerbe aufgeben oder herschen dort ebenfalls vergleichbare Fristen?
Mit freundlichen Grüßen, S. Becker

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Die dreijährige Dauer des Insolvenzverfahrens gilt auch für Regelinsolvenzen.
    Ob das Gewerbe in der Regelinsolvenz fortgeführt werden kann, wird jedoch grundsätzlich die Gläubigerversammlung entscheiden. Näheres teilen wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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