Auto aus Erbengemeinschaft in Privatinsolvenz

Befinde mich im Insolvenzverfahren. Meine Mutter, Schwester und ich haben ein Auto geerbt, 10 Jahre alt. Falls das Auto weiter in der Erbengemeinschaft bleibt, also uns dreien gehört, darf ich es dann als Halter anmelden?

2 Kommentare
  1. Michael
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,
    herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    Freundliche Grüße

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    solange das KFZ in der Erbengemeinschaft verbleibt und nicht pfändbar ist, kommt es nicht darauf an, über wen das Auto angemeldet ist oder wer die KFZ-Versicherung zahlt. Daher können auch Sie es als Halter anmelden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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