Lohnpfändung
Guten Tag ich wollte Anfragen wie es ist wenn die Krankenkasse bei meinem Arbeitgeber eine Lohnpfändung eingereicht hat. Muss mein Arbeitgeber die Pfändung anerkennen wenn ich mir einen Anwalt holen möchte.
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Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber als sogenannter Drittschuldner verpflichtet das pfändbare Gehalt dem Gläubiger abzuführen, sobald er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten hat. Das muss er auch so lange durchführen, bis die Pfändung aufgehoben wird. Die Aufhebung kann entweder durch den Gläubiger selbst oder das Gericht erfolgen, wenn die Pfändung zu unrecht erfolgte.
Sollten Sie hierzu oder zur Möglichkeit einer Entschuldung eine ausführliche kostenfreie Beratung wünschen, können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt