Auto in der Insolvenz
Hallo,
ich hab ein Auto auf meinem Namen zugelassen. Aber fahren tut es mein Sohn und er hat auch den Fahrzeugbrief. Und er lebt nicht in meinem Haushalt.
Frage kann mir das Auto gefändet werden in der Insolvenz?
Und was könnte ich machen um es zu retten?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
MFG
Gritkewitz
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn das Auto auf den Namen des Insolvenzschuldners zugelassen ist, hat der Insolvenzverwalter jedenfalls einen Anhaltspunkt, dass der Schuldner auch Eigentümer des Autos sein könnte.
Es sollte daher nachweisbar sein, dass dies nicht so ist. Vor allem der Kaufvertrag und Nachweise darüber, wer das Auto bezahlt hat, etwa durch Kontoauszüge, sind hier hilfreich. Und natürlich auch der Besitz des Fahrzeugbriefs ist ein wichtiger Anhaltspunkt.
Wenn nicht nachweisbar ist, dass ein Dritter der Eigentümer des Autos ist, könnte es auch unpfändbar sein, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er das Auto zur Fahrt zur Arbeit benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht