Teilkasko-Versicherungsleistung in der Privatinsolvenz
Guten Tag,
dank Unterstützung Ihrer Kanzlei läuft meine Privatinsolvenz problemlos seit November 2020.
Auf Grund eines Hagelschadens bei meinem Kfz, das nicht zur Insolvenzmasse gerechnet wurde, werde ich in Kürze einen entsprechenden Betrag meiner Teilkasko-Versicherung als Entschädigung erhalten. Wird dieser Betrag komplett gepfändet werden oder darf ich zumindest einen Teil davon behalten? Meinen Insolvenzverwalter werde ich in jedem Fall informieren sobald ich den genauen Betrag erfahren habe.
Ich konnte keine Informationen dazu finden.
Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße Birgit S…
Sehr geehrte Frau S.,
das ist nicht ganz klar vorhersagbar. Sollte die Zahlung auf Ihr Konto eingehen, dann ist die Entschädigung zunächst pfändbar. Sollte der Auszahlungsanspruch – ohne Einzahlung auf Ihr Konto – unmittelbar zur Instandsetzung verwendet werden, könnte ein Pfändungsverbot gemäß §§ 851 ZPO, 17 VVG greifen. Jedenfalls handeln Sie richtig, dass Sie Ihren Insolvenzverwalter informieren.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht