Auto in der Privatinsolvenz

Hallo,
da ich kein Auto besitzen darf, folgende Frage.
Wenn meine Schwester ein Auto besitzt,darf sie es mir geben das es weiterhin
ihr gehört und ich es nur auf meinem Namen anmelde?
Brauche das Auto nicht zwingend da Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel.
Vielen Dank.

2 Kommentare
  1. Michael
    says:

    Guten Tag,
    herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    Das Auto gehört jetzt einer Erbengemeinschaft, Mutter, mir als Sohn, Schwester.
    Frage: Dürfte ich das Auto denn auch anmelden und fahren in der Privatinsolvenz wenn es uns dreien als Erbengemeinschaft gehört?

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    für die Pfändung des PKWs kommt es auf die Eigentumsverhältnisse an. Das bedeutet, dass Sie das Auto von Ihrer Schwester leihen können und es auch auf Ihren Namen anmelden können. Sie sollten nur nachweisen können, dass das Auto ihrer Schwester gehört.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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