Hallo, ich werde eine GmbH mit 30.000 Euro Stammeinlage gründen. Kann ich sie mit 12.500 Euro ins Handelsregister eintragen lassen oder muss es die Hälfte sein, also 15.000 Euro. MfG
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2018-03-19 14:07:352018-03-19 14:07:35GmbH mit 12500 gründen bei 30000 Stammeinlage?
1Antwort
Andre Kraus says:
Sehr geehrter Fragesteller,
nach § 7 Abs. 2 GmbHG reichen 12.500 € zur Eintragung und damit Gründung einer GmbH. Das gilt auch, wenn sie mit einem Stammkapital von mehr als 25.000 € gegründet wird. Denn § 7 Abs. 2 GmbHG bezieht sich auf das Mindestkapital nach § 5 GmbHG und verlangt die Einzahlung der Hälfte – dies ist die Hälfte von 25.000 € = 12.500 €.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
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Sehr geehrter Fragesteller,
nach § 7 Abs. 2 GmbHG reichen 12.500 € zur Eintragung und damit Gründung einer GmbH. Das gilt auch, wenn sie mit einem Stammkapital von mehr als 25.000 € gegründet wird. Denn § 7 Abs. 2 GmbHG bezieht sich auf das Mindestkapital nach § 5 GmbHG und verlangt die Einzahlung der Hälfte – dies ist die Hälfte von 25.000 € = 12.500 €.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus