Auto kaputt – Nutzung KfZ von einem Freund

Hallo,

mein Auto ist jetzt mal wieder kaputt und die Reparatur übersteigt so langsam den Wert.
Daher hat mir ein guter Freund angeboten, dass ich sein Auto nutzen kann. Er selbst hat sich jetzt ein neues gekauft. Die einzige Bedingung wäre, dass ich das Auto auf mich anmelden muss. Logisch, da er ja sein neues anmeldet. Kann ich das machen oder gefährde ich damit meine Restschuld? Ich weis nicht so recht, wie ich mich verhalten soll. Ich brauche auch ein Auto um auf Arbeit zu kommen.

LG

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie gefährden Ihre Restschuldbefreiung, wenn Sie sich erheblich unökonomisch verhalten würden. Sie hatten den richtigen Gedanken, als Sie feststellten, dass es womöglich wirtschaftlicher ist, sich ein neues Auto zuzulegen, als das alte Auto reparieren zu lassen. Anhand der von Ihnen geschilderten Umstände, sehe ich kein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot im Sinne des § 290 InsO und damit auch keine Gefahr für die Restschuldbefreiung. Jedenfalls sollten Sie den Vorgang aber mit Ihrem Insolvenzverwalter besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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