Regelinsolvenz

Guten Tag ,
ich bin in der Regelinsolvenz und es wird weiter Verrechnet / Pfändung ) von der Aok Niedersachsen .
Erwerbsminderungsrente von 1195,13 ,verrechnet werden 300,00 Euro .
Forderung 5735,45plus 2800,00 Säumniszuschläge .
Habe bereits 5756,00 Euro bezahlt.
Mein Insolvenzverwalter schläft ! Was muss ich tun ?

Mfg. Petra Geske

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Guten Tag Frau Geske,

    auch wenn im Insolvenzverfahren grundsätzlich ein Einzelvollstreckungsverbot herrscht (§ 89 InsO), kann ein Sozialversicherungsträger seine Forderung mit der Geldleistung eines Sozialversicherungsträgers verrechnen (§ 52 SGB I). Hierbei darf die Verrechnung nur so weit reichen, dass man nicht auf Sozialhilfeniveau fällt (§ 51 SGB I). Anhand der genannten Zahlen ist es denkbar, dass Sie weiterhin über Sozialhilfeniveau liegen. Ob die Verrechnung doch zu hoch ausfällt, kann nur nach eingehender Prüfung im Lichte Ihrer monatlichen finanziellen Belastungen gesagt werden. Erscheint Ihnen der verrechnete Betrag zu hoch, können Sie bei der Krankenversicherung um einen geringeren monatlichen Verrechnungsbetrag bitten. Jedenfalls sollten Sie weiterhin schriftlich versuchen, den Insolvenzverwalter zu erreichen. Falls dieser nicht reagiert, wenden Sie sich an den Rechtspfleger am für Sie zuständigen Insolvenzgericht. Sollte Ihre Frage damit nicht beantwortet sein, sind Sie herzlich eingeladen, diese zu präzisieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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