Insolvenzantrag als Einzelhändler bzw. Rentner

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor 18 Jahren habe ich mich im Alter von 65 Jahren, direkt nach Beendigung als Angestgellter in einem Unternehmen selständig gemacht. Nach wenigen Jahren ließ ich mir eine Webseite erstellen und einen Online-Shop. Um im Internet gefunden zu werden waren verschiedene Werbe-Maßnahmen erforderlich, die viel Geld kosteten. Der Verkaufserfolg reichte jedoch nicht um meine Kredite zurück zahlen zu kennen und anderweitigen Kosten zu decken, sodas ich endgültig Ende 2019 meine Einzelfirma abmelden musste und nun einen Schuldenberg von Bank-Krediten habe, sowie offene Rechnungen von LIeferanten nicht mehr begleichen kann und vielen Bestellern in meinem Online-Shop die Waren nicht mehr liefern konnte. Die Schulden-Summe könnte weit über 50.000,00 € betragen.
Ich bin auch nicht vemögend, sodass der örtliche Gerichtsvollzieher bei mir bereits festgestellt hat, dass keine pfändbaren Mittel vorhanden sind. Kunden und Lieferanten haben bereits, meistens erfolglos Rechtsanwälte und Gerichte bemüht, bei mir Pfändungen zu erzielen. Auch das Finanzamt hat erfolglos versucht eine fällige USST. Schuld in Höhe von ca. knapp 4000,00 € zu pfänden.
Meine Frage an Sie lautet deshalb: Muss ich trotzdem einen Insolvenzantrag stellen? Dabei würde mir der paritätische Verband helfen, weil ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann. Kein Gläubiger würde davon profitieren! Außerdem werde ich im Septenber 84 Jahre alt.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kerski
Am Weserufer
32549 Bad Oeynhausen

Telefon: 05731-2595891
32549 Bd Oeynhausen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Kerski,

    herzlichen Dank für Ihre Frage.
    Das Insolvenzverfahren ist eine von mehreren Möglichkeiten der Entschuldung. Daneben kommen auch noch andere Mittel in Betracht wie etwa der außergerichtliche Vergleich. Welche Lösung für Sie am besten ist, hängt auch von der Verhandlungsbereitschaft Ihrer Gläubiger ab. Des Weiteren gelten für Rentner im Insolvenzverfahren Besonderheiten wie z.B. der Wegfall der Erwerbsobliegenheit. Um all diese Umstände besser abwägen zu können, empfehle ich Ihnen ein kostenloses Erstberatungsgespräch mit unseren Schuldnerberatern. Rufen Sie uns unter 0221 – 6777 0055 an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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