Privatinsolvenz von 06.06.2018
Mein Verfahren wurde am 20.06.18 eröffnet, Restschuldbefreiung ist ausgesprochen, muss ich diese 6 Jahre voll machen oder kommt für mich auch irgendwo die Regelung nach 3 Jahren befreit , mit zum tragen?
Was ist wenn ich die Gerichtskosten bezahle dann nur noch 5 Jahre ?
Wie hoch sind die Gerichtskosten ? gibt es einen speziellen Rechner hierfür , hängt es mit der Schuldensumme zusammen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
eine generelle Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre ist nur für Insolvenzanträge möglich, die nach dem 01. Oktober 2020 gestellt werden.
Für Altfälle gilt: Voraussetzung für die Kürzung auf die Dauer von 3 bzw. 5 Jahren ist, dass der Schuldner innerhalb dieser Zeit die Kosten für das Insolvenzverfahren zahlt. Um das Verfahren auf 3 Jahre zu verkürzen, müssen außerdem 35 % der Schuldsumme gezahlt werden.
Die Verfahrenskosten in der Privatinsolvenz betragen durchschnittlich 1.700 bis 2.500 Euro, hängen jedoch vom Einzelfall ab.
Beste Grüße