Privatinsolvenz von 06.06.2018

Mein Verfahren wurde am 20.06.18 eröffnet, Restschuldbefreiung ist ausgesprochen, muss ich diese 6 Jahre voll machen oder kommt für mich auch irgendwo die Regelung nach 3 Jahren befreit , mit zum tragen?
Was ist wenn ich die Gerichtskosten bezahle dann nur noch 5 Jahre ?
Wie hoch sind die Gerichtskosten ? gibt es einen speziellen Rechner hierfür , hängt es mit der Schuldensumme zusammen?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    eine generelle Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre ist nur für Insolvenzanträge möglich, die nach dem 01. Oktober 2020 gestellt werden.

    Für Altfälle gilt: Voraussetzung für die Kürzung auf die Dauer von 3 bzw. 5 Jahren ist, dass der Schuldner innerhalb dieser Zeit die Kosten für das Insolvenzverfahren zahlt. Um das Verfahren auf 3 Jahre zu verkürzen, müssen außerdem 35 % der Schuldsumme gezahlt werden.

    Die Verfahrenskosten in der Privatinsolvenz betragen durchschnittlich 1.700 bis 2.500 Euro, hängen jedoch vom Einzelfall ab.

    Beste Grüße

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