Berücksichtigung der Ehefrau für die Pfändungdtabelle
In der Privatinsolvenz habe ich geheiratet, meine Frau bekommt eine EU-Rente dauerhaft 743 ,-€. Ich selbst habe netto 1118 € (inkl. Abzug eines Dienstwagens)
Ist es richtig , wenn jetzt von der Insolvenzverwalterin meine Frau als nicht unterhaltpflichtig angesehen wird?
Sehr geehrter Herr Scholz,
diese Entscheidung obliegt grundsätzlich dem Insolvenzgericht und nicht dem Insolvenzverwalter. Sie können beim Gericht eine individuelle Festsetzung beantragen.
Es dürfen laut Rechtsprechung auch keine starren Berechnungsgrundlagen verwendet werden, sondern für jeden Einzelfall müssen alle relevanten Tatsachen berücksichtigt werden. Beispielsweise wenn der Ehegatte besonders hohe Aufwendungen hat und daher sein eigenes Einkommen nicht ausreicht, die Lebenshaltungskosten zu decken, muss dies berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht