Verkürzung auf 3 Jahre

Hallo,

ich habe am 04.03.2019 die Privatinsolvenz angemeldet bei Gericht. bin seit 21.10.2020 in der WVP. Der Insoverwalter ist jetzt auch als mein Treuhänder eingesetzt und der hatte für mich vorher auch schon die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren beantragt. Jetzt schaffe ich das aber innerhalb der 3 Jahre die 03/2022 enden die geforderten 35%der Gesamtschulden + Gerichtskosten+Insokosten zu begleichen. Welche Reglung zählt jetzt bei mir. Gesamtschulden betrugen 48.514,98€

Gerichtskosten: 2.165,97€ – bezahlt
Insoverwalterkosten 7.705,99€ – bezahlt
35% der Gesamtschulden 16.980,24€- 10342,04 bezahlt (+-150€)

Wie gehe ich jetzt vor. Schreibe ich mein Treuhänder an und sage Ihm, das ich gerne die Restschuld begleichen will und die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren beantragen möchte oder passiert der Antrag automatisch nachdem ich die noch geforderte Schuldensumme beglichen habe .und alles weitere wie die Pfändung wird unverzüglich nach Eingang des Geldes auch eingestellt?

Mit freundlichen Gruß

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Ratsuchender,

    vielen Dank für Ihre Frage. Nein, die Verkürzung geschieht nicht automatisch, es ist also wichtig, dass Sie selbst aktiv werden.
    Der Treuhänder ist auch nicht der richtige Ansprechpartner.
    Der Schuldner muss sich an das Insolvenzgericht wenden und dort die Verkürzung beantragen.
    Der Antrag sollte folgenden Inhalt haben:

    – Name, Aktenzeichen, ggf. sonstige Informationen zum Verfahren
    – Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass die Verkürzung beantragt wird
    – Ein Nachweis darüber, dass die Voraussetzungen erfüllt sind (zB eine Aufstellung über die bereits getätigten Zahlungen, bestätigt vom Treuhänder)
    – Für den Fall, dass Zahlungen an die Insolvenzmasse getätigt wurden, zu denen Sie eigentlich nicht verpflichtet waren, also insbesondere wenn Mittel von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, muss dies separat aufgeführt und die Herkunft der Mittel kurz erläutert werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel: Insolvenz auf drei Jahre verkürzen.

    Die Pfändung/Abführung an den Treuhänder wird nicht unverzüglich eingestellt, sondern läuft erst einmal weiter, bis das Gericht den Antrag bearbeitet und die Verkürzung bestätigt hat. Das zuviel gezahlte Geld erhält man aber zurück.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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