Kosten des INSOVerwalters in der Wohlverhaltensperiode/wer muss diese bezahlen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kosten des Insoverfahrens werden ja aus der Insolvenzmasse getragen.
Muss der Schuldner dann den INSOVerwalter in der Wohlverhaltensperiode bezahlen, auch wenn alle Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse gedeckt worden sind? der Verwalter bekommt ja mit Abschluss des INSOVerfahrens seine Schlussrechnung bezahlt? Sind die weiteren Kosten des INSOVerwalters für die Wohlverhaltensperiode hierin schon enthalten? der Schuldner kommt evtl nur noch 4 Monate in die Wohlverhltensperiode, bevor er RSB beantragen kann. Wieviel kosten muss er in dieser Zeit tragen?

MfG

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau H.,

    vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings muss ich Ihrer Anfangsthese widersprechen. Im Artikel Verfahrenskosten in der Insolvenz erläutern wir Ihnen, welche Verfahrenskosten vom Insolvenzschuldner getragen werden müssen. Falls nach Lektüre des Artikels noch Fragen bestehen, können Sie die dann noch offenstehenden Fragen unter dem Artikel stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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