Corona sonderzahlung

Ich arbeite im pflegehekm als altagsbegleiterrin/betreunsassistäntin wie sieht das aus wenn ich diese sonderzahlung bekommen würde wegen meiner Insolvenz? Darf ich das Geld behalten oder muss ich es abgeben weil ich denn ja über meiner frei Grenze bin?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    auch die Sonderzahlung wird in der Regel als Ihr Arbeitseinkommen behandelt und unterliegt den allgemeinen Pfändungsregeln. Daher ist der Betrag pfändbar, der über ihrem persönlichen Pfändungsfreibetrag liegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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