Beitragserhöhung Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,
ab wann ist eine ”Beitragserhöhung “unmoralisch”? Mein Mann ist seit dem 01.07.2017 Altersrentner und erhält eine Rente in Höhe von jetzt 731,94 €. Der Krankenkassenbeitrag hat sich im Laufe der Jahre erhöht und ist trotz mehrmals selbst gewählter Tarifanpassung (niedrigerer Tarif) inzwischen bei 726,23 € angekommen. Es bleiben also ganz 5,71 € übrig. Er hat keine zusätzlichen Einkünfte. Sein ursprüngliches Einzelunternehmen existiert zwar noch, generiert aber seit 2018 keine Einnahmen mehr. Was können wir tun?
Vielen Dank für Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen
Brigitta und Reinhard Nocke

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Ihr Mann teilt das Schicksal vieler Privatversicherter, die im Alter die massiv erhöhten Beiträge kaum noch tragen können. Leider ist die Höhe des Beitrags allein noch kein Maßstab, ob man vor Gericht eine Rückerstattung bzw. Minderung des Beitrags erreichen kann.
    Es kommt darauf an, ob die angegebene Begründung für die Beitragserhöhung korrekt war. Dies war sie in vielen Fällen nämlich nicht. In diesem Fall bestehen gute Aussichten, zumindest Beträge zurückzuerhalten.
    Gerne können Sie uns unter 0221 – 6777 0055 anrufen und einen Termin für eine kostenlose telefonische Erstberatung vereinbaren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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