Dauer der Inso 5 oder 6 Jahre

Hallöle,
ich habe durch Sie meine Insolvenz beantragen und starten lassen. Großes Kompliment! Bester Service, rundum zufrieden, jederzeit weiter zu empfehlen!
Jetzt hab ich ein Problem.
Meine Inso wurde am16.09.2014 eröffnet. Sie sagten mir damals, dass Sie bei mir 5 Jahre dauern würde und nicht mehr die ursprünglichen 6 Jahre.
Jetzt hat mir die Sachbearbeiterin des Insolvenzverwalters gesagt, dass es bei mir 6 Jahre wären (also Ende komplettes Verfahren Sept. 2020, anstatt 2019).
Was stimmt den Jetzt?
Hat die Verlängerung damit zu tun, dass ich seit Januar 2017 aus gesundheitlichen Gründen in Rente bin und keine Zahlungen mehr an den Verwalter fließen (vorher jeden Monat ca. 300-400 Euro!).?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten, weil ein Jahr, ist ein Jahr!

5 Kommentare
  1. Micha1969
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,

    vielen lieben Dank für Ihre Großartige Hilfe.
    Ich habe mich gleich mit dem Treuhänder in Verbindung gesetzt und siehe da….Alle Kosten wurden längst beglichen!!!
    Ohne Sie hätte ich das gar nicht gewußt Herr Ghendler!
    Vielen lieben Dank!
    Jetzt habe ich aber diesbezüglich ein komisches Problem.
    Die Sachbearbeiterin des Treuhänders hat mir dann gesagt ich kann die Verkürzung formlos beim AG beantragen, was ich auch gleich tat.
    Jetzt habe ich eine Antwort vom AG bekommen die besagt, Sie raten mir meinen Antrag zurück zuziehen und ihn unmittelbar vor Ablauf der Abtretungserklärung (16.09.2019) erneut zu stellen, sonst würde er jetzt als unzulässig zurückgewiesen werden! (§300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO, i.S.d).
    HÄ???? Was heißt jetzt das? Bin ich zu früh dran obwohl die Verfahrenskosten beglichen wurden und wann wäre dann der richtige Zeitpunkt?
    Soll ich meinen Antrag wirklich jetzt zurück ziehen?
    Vielen lieben Dank für Ihre super Hilfe!!!

  2. Micha1969
    says:

    Entschuldigung, ich habe mich vertippt. Eröffnung war am 16.09.2014 und Ihre Kanzlei hat mich bis zur Eröffnung begleitet.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      eine Aufstellung mit den gesamten Kosten des Insolvenzverfahrens können Sie vom Insolvenzverwalter erhalten. Er ist verpflichtet, Ihnen die Übersicht zukommen zu lassen.
      Der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung muss innerhalb von fünf Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Lesen Sie hier mehr zur Verkürzung der Insolvenz auf fünf Jahre. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

      Mit freundlichen Grüßen

      V. Ghendler

  3. Micha1969
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Leider weiss ich gar nicht, wie hoch die Verfahrenskosten sind. Wie bekomme ich das den heraus? Verstehe ich sie richtig, dass nicht automatisch auf 5 Jahre verkürzt wird, sondern nur, wenn ich beim AG einen Antrag stelle? Wenn ja, wann ist denn hierfür der richtige Zeitpunkt (Eröffnung war am 16.09.2020)?
    Ich weiss nicht ob alle Verfahrenskosten gedeckt sind, ich meine meine Schulden beliefen sich auf ca. 100.000 Euro.

  4. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für das Kompliment an unsere Kanzlei! Die Verkürzung auf fünf Jahre ist dann möglich, wenn die gesamten Verfahrenskosten zurückgezahlt wurden. Aus Ihrer Frage geht hervor, dass Sie über rund zwei Jahre monatlich 300 bis 400 Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt haben. Dies sollte ausreichend sein, um die Verfahrenskosten zu decken und das sechste Jahr für Sie zu vermeiden. Für eine abschließende Antwort wäre es aber nötig, die exakten Verfahrenskosten sowie den zurückgezahlten Betrag zu kennen.
    Außerdem ist für die erfolgreiche Verkürzung ein schriftlicher Antrag beim Insolvenzgericht erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der Verfahrenskosten sowie beim Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung. Schreiben Sie uns dafür eine e-Mail an info@anwalt-kg.de oder rufen Sie uns unter 069 – 348 79040 an.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler

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