Eikomensteuer Rückerstatung in Privatinsolvenz

Hallo! Was soll ich verstehen durch “… Rückerstatungen gehören zu Insolvenzmasse”? Wird hier nicht gehandelt nach der Insolvenztabelle, so viel wird gepfändet und den Rest bleibt? Heist dass das die ganze Summe wird den Gläubiger gegeben? Und warum gehören die Rückerstatungen vom vor Jahren auch zu Masse? Man konnte doch nicht ahnen as in 2-3 Jahren Insolvenz beantragen wird…Das Geld von damals ist weg… Wird man dafür bestraft? Kling nicht gerade logisch und auch nicht fair…

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Pfändungstabelle gilt für das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen. Forderungen wie Rückerstattungen, vor oder während der Insolvenz im engeren Sinne veranschlagt worden sind, gehören zur Masse und können vom Insolvenzverwalter eingezogen werden.

    Wenn Sie Rückerstattungen bereits vor der Insolvenz erhalten und für Ihre Lebensführung ausgegeben haben, kann der Insolvenzverwalter diese nicht von Ihnen verlangen. Er könnte unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlungen anfechten und zur Insolvenzmasse ziehen – nicht von Ihnen, sondern von denen, die das Geld erhalten haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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