Heiz und Betriebskosten

Hallo,
ich bin seit diesem Jahr in der Privatinsolvenz und habe jetzt die Heiz und Betriebskosten mit einem Guthaben von 569€ abgeschlossen ………
Jetzt meine Frage: ist das Geld jetzt weg?
ich habe ein geringes Einkommen 1200 € plus Sonderzahlung von ca, 350€. Die Abrechnung ist von 01.01.2016-31.12.20216

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Debisch,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen würden und in der Privatinsolvenz wären, müssten Sie die Rückerstattung für Heiz- und Betriebskosten nicht abgeben. Diese zählt nicht zur Insolvenzmasse, sondern wird als Einkommen behandelt. Dazu der folgenden Artikel:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/privatinsolvenz-ruckerstattung-von-heiz-und-betriebskosten-fur-arbeitslosengeld-2-bezieher-fallt-nicht-in-die-insolvenzmasse/

    Während des Insolvenzverfahrens unterliegen Guthaben aus Betriebskostenabrechnung dem Insolvenzbeschlag, §§ 35 Abs.1, 80 Abs.1, 148 Abs.1 InsO, und sind an den Insolvenzverwalter und nicht an den Schuldner selbst auszukehren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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