Einmalzahlung der 35% über Leihgabe

Guten Tag,

im Juni dieses Jahres werde ich das 3. Jahr des privaten Insolvenzverfahrens abschließen und strebe an, eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu beantragen.
Bisher wurden nur die Anwaltkosten beglichen.

Ich habe evtl. die Möglichkeit 35% meines Schuldenbetrages (3.100) und die Gerichtskosten (ca. 924) über eine private finanzielle Unterstützung eines Freundes in einer Einmalzahlung zu begleichen.
Derzeit bin ich Aufstockerin, weshalb ich bisher nur geringe Beträge abzahlen konnte.

1. Kann die Überweisung eines Freundes von ca. 5.000 Euro auf mein P-Konto ein Problem in Bezug auf das Jobcenter sein, solange ich Aufstockerin bin? Bei jedem Weiterbewilligungsantrag muss ich ja rückwirkend meine Kontoauszüge vorlegen, der Geldeingang würde sichtbar werden.
– Ist das auch dann ein Problem, wenn ich das Geld sofort an den IV weiterüberweise?
– Wer hat hier Vorrang? IV oder Jobcenter? Kann das Jobcenter eine Weiterbewilligung
der Aufstockung u. U. verweigern, weil ein einmaliger hoher Kontoumsatz stattfand, der
nachweislich an den IV weiterüberwiesen wurde?

2. Könnte die Bank mein P-Konto aufgrund dieses Geldeingangs sperren?

3. Kann das Geld direkt vom Konto des Freundes auf das Konto des Insolvenzverwalters überwiesen werden? Falls ja, auf was ist für den Einzahler zu achten?

4. Mir steht eventuell ab Februar eine Gehalterhöhung bevor, ich würde dann aus dem Hartz-IV-Aufstockunsstatus herausfallen, der Arbeitgeber würde Beträge an den IV abführen. Dies ist lediglich besprochen, vertraglich noch nicht in trockenen Tüchern.
U. U. passiert sowohl die Übernahme der 35% über einen Freund als auch die Gehaltserhöhung quasi zeitgleich. Da die Bearbeitung des Antrags auf Restschuld-
befreiung nach 3 J. ca. ein halbes Jahrr dauern wird, wird entsprechend weiter Geld an den IV fließen.
Muss ich hierbei etwas beachten?
Den IV habe ich über eine mögliche bevorstehende Gehaltserhöhung informiert, er erwartet dann die entsprechenden Unterlagen.

Vielen Dank

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich besteht durchaus ein Risiko, bei Bezug von ALG-II-Leistungen einen zusätzlichen, einmaligen Betrag auf das Konto überwiesen zu bekommen. Aufgrund dieser Risiken sowie des Umfangs Ihrer Frage kann ich diese bedauerlicherweise nicht in diesem Rahmen beantworten, ich bitte um Verständnis.
    Statt der Verkürzung auf drei Jahre würde ich Ihnen empfehlen, einen Vergleich im Insolvenzverfahren abzuschließen.
    Ich biete Ihnen an, sich unter 0221 – 6777 0055 einen kostenlosen Telefontermin geben zu lassen. Unsere Schuldnerberater beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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