Einmalzahlungen / Gehalt

Ich bin langzeit krank geschrieben, was mich erst in die Privatinsolvenz gebracht hat. Nach 5 Jahren ruhendem Arbeitsverhältnis und wirtschaftlichem Abstieg bis hin zu H4 und tlws. Erwerbminderungsrente bei Berufsunfähigkeit, durfte ich nun endlich kündigen. Gefordert habe ich eine Urlaubsabgeltung für die letzten 2 Jahre und anteilig für dieses Jahr. Der Arbeitgeber hat auch inzwischen eine nicht unerhebliche Summe bezahlt. Frage:
Ich liege seit Juni 2015 ( Beginn der Insolvenz ) bis heute weit unter dem monatlichen Pfändungsfreibetrag. Darf ich das Geld oder einen Teil davon behalten? Es ist eine einmalige Bezahlung, durch den Arbeitgeber bei Beenden des Arbeitsverhältnisses.

mit freundlichem Gruß
K.Koslow

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    in Bezug auf Ihre Frage kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Die nachträglich Auszahlung von Urlaubstagen sollte als Einkommen gewertet werden. Der pfändbare Betrag wird an Hand der Pfändungstabelle errechnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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