Ende der Insolvenz, bzw Wöhlverhaltensphase

Im Aug. 2016 erhielt ich die Information das ich etwas erbe. Dieses und allen weiteren Schriftverkehr habe ich an meinen Insolvenzberater weitergeleitet.
Nun 01.08 endete meine Wohlverhaltensphase, Das Erbe ist bis jetzt nicht ausgezahlt. Muss ich nun noch was vom Erbe abgeben?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Pöplau,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich sind Sie gem. § 295 Abs.1 Ziff. 2 InsO zur Auskehr der Hälfte des ererbeten Vermögens verpflichtet, auch in der Wohlverhaltensphase. Der Insolvenzverwalter kann unter Umständen diesen Betrag auch nach der Insolvenz verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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