Schmerzensgeld während WP und Zahlungen aus der Rente

Guten Tag,

seit 08.05. Befinde ich mich in der WP. Am 09.05. Hatte ich einen Unfall. Daher erhalte ich in Kürze eine Zahlung von Schmerzensgeld. Darf ich die volle Summe behalten? Oder sollte ich meinen Treuhänder lieber informieren? Zudem möchte ich mir einen Teil des überobligatorischen Rentenbezug aus meiner ehemaligen Anstellung in der Schweiz auszahlen lassen. Isz dies pfändbar? Denn ich habe es nun mitgeteilt bekommen, dass ich mir einen Teil nach wegzug aus der Schweiz auszahlen kann. Allerdings bestand die Möglichkeit auch während der Insolvenzeröffnung und ich möchte meine PI nicht gefährden.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Müller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Alle pfändbaren Einnahmen fließen grundsätzlich in die Insolvenzmasse. Darunter fällt auch eine Zahlung auf Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem Unfall. Gem. § 97 InsO sind Sie verpflichtet, solche Umstände dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder mitzuteilen. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, droht Ihnen unter Umständen die Versagung der Restschuldbefreiung.

    Ähnlich verhält es sich mit dem Rentenzahlung. Ich empfehle Ihnen auch diese Zahlung dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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