Ende der Insolvenz mit Restschuldbefreiung – oder doch nicht?

Guten Tag.
Im April 2010 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Ende 2016 gab es eine gerichtliche Auseinandersetzung während meiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, betreffend der Dienstfahrzeugregelung und daraus resultierenden Berechnung meines pfändbaren Einkommens. In einem Urteil wurde festgelegt, dass ich einen erheblichen Teil zu wenig abgeführt hatte. Ich zahle bis heute in monatlichen Raten. Im November 2017 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt.
Ist dieses Datum der Restschuldbefreiung nun das Ende der Insolvenz? Die Frage kam auf, weil ich nun die Einkommenssteuererklärung für 2018 einreichen wollte – der Insolvenzverwalter mich aber darauf hinwies, dass ein Guthaben aus ebendieser Einkommenssteuererklärung in die Insolvenzmasse fließt. Schließlich zahle ich ja noch diese Rate aus o.g. Urteil und das Verfahren sei somit noch nicht abgeschlossen.
Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort.
R. Kalies

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Kalies,

    ich darf mich für Ihre Frage bedanken. Bedauerlicherweise ist eine verbindliche Einschätzung nur nach Prüfung des Urteils bzw. der Beschlüsse des Insolvenzgerichts möglich. Sofern von Ihnen gewünscht, können Sie sich gerne mit unserem Sekretariat in Verbindung setzen. Auf diesem Wege können wir die Bedingungen für eine Prüfung erörtern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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