Lohnpfändung
Werden unterhaltspflichtige Kinder nur berücksichtigt wenn diese auf der Steuerkarte vermerkt sind ?
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Sehr geehrter Fragesteller,
Unterhaltspflichten werden generell berücksichtigt, wenn Unterhalt geleistet wird. Zur Vertiefung empfehle ich Ihnen diesen Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-warum-sind-wichtig/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt