Forderungen der Gesellschaft an geschäftsführenden Gesellschafter (1 Gf Gesellschafter)
Sehr geehrte Damen und Herren,
besteht überhaupt eine Möglichkeit meine UG zur Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk bzw. die UG zur Löschung wegen Vermögenslosigkeit (ohne Sperrfrist) durchzuführen, wenn Forderungen der Gesellschaft an den geschäftsführenden Gesellschafter (einziger Gesellschafter) in Form eines Gesellschafterdarlehens bestehen (5-stelliger Betrag)?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Nachricht.
Herzliche Grüße aus Köln,
C.V.
Sehr geehrter Fragesteller,
schuldet die Gesellschaft einer anderen Person oder Unternehmung Leistungen oder Zahlungen ist die Voraussetzung der Schuldenfreiheit nicht erfüllt.
Auch ein Darlehen oder Forderungen im Innenverhältnis vom Gesellschafter an die Gesellschaft fällt darunter.
Der Forderungsinhaber kann jedoch auf die Rückzahlung verzichten. Sodann wäre die Gesellschaft, sofern keine weiteren Verpflichtungen bestehen, schuldenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus