Erben in der Insolvenz

Guten Morgen,
wie erfährt ein Insolvenzverwalter von einem Erbe während der Wohlverhaltensphase und welche Möglichkeiten habe ich, ein eventuell anstehenden Erbe zu retten?
Gibt es ggf. die Möglichkeit vorzeitig das Insolvenzverfahren zu beenden, wenn 50% der Erbmasse an den Verwalter gezahlt werden. Das Verfahren wurde 2012 bereits eröffnet.
Vielen Dank im Voraus! MfG

2 Kommentare
  1. Silva K.
    says:

    Vielen Dank Herr Krause!
    Muss ein Erbe denn grundsätzlich vor Gericht, bzw. Einem Notar ausgeschlagen werden oder reicht dies schriftlich, denn ein Erbschein ist in meinem Fall nicht nötig, da es nur noch meinen Bruder gibt, dieser wäre dann alleiniger Erbe.
    MfG

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie haben durch Ihre Informations- und Mitwirkungsobliegenheit während der Insolvenz die Pflicht, den Insolvenzverwalter über einen Erbfall zu unterrichten. Er könnte darüberhinaus auch durch den Nachlasser informiert werden.
    Sie haben – auch während der Insolvenz – die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Ein Erbe geht dann an die nächste Person in der Erbfolge.
    Sollte das Erbe gepfändet werden, können unter Umständen die Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Insolvenz vorliegen, dies sollte aber zuvor genau berechnet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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