Eröffnung sinnvoll

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schaue seit längerem ob die Verfolgung einer Privatinsolvenz sinnig ist. Ich habe durch meinen ex und meinen Auszug daheim vor Jahren einen Kredit aufgenommen welchen ich alle paar Jahre anpassen muss damit ich bei schwankenden Gehältern doch nicht zahlungsunfähig würde. Bei einem Gehalt von 1100 Euro netto ließ sich dies nur begrenzt abdecken. Jedoch kam am 28.2 eine Kündigung meines Arbeitgebers dazu weshalb ich zeitweilig arbeitslos war und um den Kredit zu bedienen die mietzahlung nicht möglich war. Situation in kurz 21.000 Kredit. Gedrohten Wohnungskündigung könnte ich einmal durch privatkredit abdecken jedoch bringt auch der neue Job mit 1100 Euro und neben den fix kosten die zu tilgen sind weitere 120euro im Monat für ne Fahrkarte keine Option aus der Spirale raus zu kommen.
Derzeit stehn halt der Kredit sowie eine Miete 340 Euro als auch 120 Stadtverwaltung( GEZ ) sowie durch einen Missbrauch meines PayPal Accounts 50 Euro bei einem Inkasso Service offen. Hinzu kommen 2000 Euro welche privat zur Rettung der Lage gegeben wurden offen. Alle laufenden normalen Kosten wie Strom Internet Handy werden normal bedient. Bis laut allen Angaben so ein Verfahren beginnt scheint das Kind in den Brunnen gefallen bzw k.a wie man das noch nen halbes Jahr so stemmen soll bis es dann evtl passt oder dann meine Wohnung nicht mehr vor der Kündigung steht. Macht es Sinn hierbei so ein Verfahren angehen zu wollen oder ist es sinniger auf zu geben. Der Kredit ist auch gegen Arbeitslosigkeit versichert, jedoch hat auch die Bank im Kleingedruckten der Gesamtversicherungen den Hinweis auf eine Brückenzeit von 3 Monaten überlesen welches die Situation aus den Fugen gingen ließ.

Offen:
Kredit 21000 ca
Miete Rückstand ca 400
Privat ca 2000
Inkasso 50
Stadt (GEZ) 120 bereits 100 von 220 Ursprung beglichen.

Es handelt sich um einen Strudel ja dem ich bei der Einkommenslage derzeit keinen Lösungswege sehe.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    gerne möchten wir mit Ihnen die aktuelle Situation ausführlich besprechen. Hierfür bieten wir Ihnen gerne ein kostenfreies telefonisches Erstberatungsgespräch an. Dieses Gespräch ist für Sie selbstverständlich unverbindlich. In diesem kann genauer auf Einzelheiten eingegangen werden und das weitere Vorgehen besprochen werden.

    Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an unter 0201-857 954 07.

    Ich freue mich von Ihnen zu hören!

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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