Pfändung
Hallo,
ich bin seit 04/2014 in der Insovenz. Gilt für mich auch die neue Pfändungstabelle ( Pfändungsfreigrenzen 01.07.2017
Grüße
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Pfändungstabelle gilt für das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen.
Ihr Verwalter müsste sich folglich an die aktuelle Tabelle halten.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt