vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Pfändungstabelle gilt für das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen.
Ihr Verwalter müsste sich folglich an die aktuelle Tabelle halten.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Pfändungstabelle gilt für das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen.
Ihr Verwalter müsste sich folglich an die aktuelle Tabelle halten.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt