Ersatzpflegekraft
Hallo Herr Anwalt
Darf ich während der Insolvenz Zahlungen als ersagtpflegekraft erhalten?
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Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich dürfen Sie selbstverständlich als Ersatzpflegekraft arbeiten. Wenn Sie aus der Arbeit ein Gehalt beziehen oder anderweitig Einkommen generieren, sind Sie verpflichtet, dieses dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt