Erwerb eines Hauseigentum
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich befinde mich seit Oktober 2017 in der WVP.
Meine Lebenspartnerin und ich haben 3 Kinder und unsere jetzige Wohnung wird zu klein.
Auf dem Wohnungsmarkt bekommen wir keinen bezahlbaren Wohnraum bzw. werden obwohl wir meine finanzielle Situation offen ansprechen immer abgelehnt. Offiziell natürlich nie wie der Insolvenz. Nun haben wir die Möglichkeit mit Hilfe eines Dritten Wohneigentum zu erwerben. Ich persönlich bin nicht als Darlehensnehmer im Vertrag, darf ich mich trotzdem ins Grundbuch des Hauses eintragen lassen oder kann es hier zu rechtlichen Problemen hinsichtlich der RSB kommen. Bei der Folgefinanzierung (nach der RSB) plane ich als Kreditnehmer für das Haus wieder einzutreten.
Sehr geehrter Fragesteller,
unter den von Ihnen geschilderten Umständen müsste der Erwerb des Eigentums unproblematisch möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt