Finanzamt

Hallo,
unser Insolvenzverwalter weigert sich uns 492€ zurück zu erstatten.
Es geht um Vorrauszahlungen fürs Finanzamt.
Alle 3 Monate müssen wir vom Lohn(Pfändungbetrag ist schon vom Arbeitgeber abgezogen) 164€ ans Finanzamt zahlen.
Die Zahlungen müssen von unserem pfändungsfreien Lohn bezahlt werden.
Habe gehört das Steuerzahlungen vor Pfändung geht.
Was können wir machen(Antrag,u.s.w)
er wurde schon mehrmals von uns und unserem Anwalt angeschrieben aber er reagiert nicht.

2 Kommentare
  1. Schulz
    says:

    Hallo,

    Ich bin mit dem Inso-Recht nicht so bewandert, aber wie kann es sein, dass Einkommensteuervorauszahlungen geleistet werden müssen, wenn nur Arbeitslohn bezogen wird? Mir fällt da gerade keine Fallkonstelation ein.
    Zu dem Punkt, dass Steuerzahlungen vor Pfändungen gehen: Dem ist nicht so. Denn dann würde das Finanzamt ja immer sein Geld bekommen. Egal wieviele Gläubiger bereits den Arbeitslohn pfänden.
    Zum Punkt mit dem Verwalter: Da ja bereits eine anwaltliche Vertretung gegeben ist, müsste der da nicht wissen, was machbar ist?

    Gruß

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Antwort auf Ihre Frage liefert § 37 Abs. 5 EStG. Es geht u.a. bei der Einkommenssteuervorauszahlung darum, dem Steuerschuldner eine zu hohe Steuernachforderung zu ersparen. Zu Ihrem zweiten Punkt erklären wir in unserem Artikel Steuererstattung im Insolvenzverfahren – Rückerstattungen behalten , wann Steuerrückzahlungen gepfändet bzw. behalten werden dürfen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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