Privatinsolvenz und Einbürgerung

Sehr Geehrte Damen und Herren,

ich habe vor 6 Monaten einen Antrag auf Einbürgerung beim Einbürgerungsbehörde in Stuttgart gestellt, normalerweise hätte ich schon meine Deutsche Staatsbürgerschaft aber leider hat sich alles wegen Corona verzögert. Heute muss ich unglücklicherweise Privatinsolvenz langsam beantragen!
Meine Frage wäre, wie sieht es mit meiner Einbürgerung aus? werde ich trotzdem eingebürgert? Oder gibt es dafür Voraussitzung? Oder geht es überhaupt nicht wenn man im Insolvenz Verfahren ist?

Vielen dank im voraus.

Naoufel Mankai

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragsteller,

    eine Voraussetzung der Einbürgerung ist, dass Sie eine “eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen” leisten können. Das bedeutet, dass ein laufendes Insolvenzverfahren grundsätzlich unschädlich ist, wenn der Antragsteller der Einbürgerung durch ein Einkommen seinen Lebensunterhalt alleine bestreiten kann, ohne staatliches Geld in Anspruch nehmen zu müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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