Fragebogen Wohverhaltensperiode , Verdienst der Ehefrau und letzte Abtretung

Hallo,
ich (verh. 1 Kind) befinde mich seit sep 2012 in PI und seit Feb. 2015 in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich den ersten Fragebogen zu meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten. Hatte ich seit Feb 2015 nur “Glück” oder hätte ich mich in der Zwischenzeit von selbst bei meinem Treuhänder melden müssen?
Seit kurzem hat meine Ehefrau wieder eine Anstellung und verdient dabei ca 900 Euro Netto. Im Fragebogen ist auch die Frage nach dem Nettoverdienst meiner Frau. Ist damit zu rechnen dass meine Ehefrau dadurch aus der Unterhaltspflicht fällt. Oder hätte ich in der Wohlverhaltensphase diese Anderung von mir aus mitteilen müssen?
Die Abtretung läuft bis etwa Mitte Sep 2018. Der September Lohn wird mir am 30. sep ausgezahlt – also nach Ablauf der Abtretung. Bedeutet dies dass beid er Lohnabrechnung vom Spet 2018 nicht mehr gepfändet werden darf?

Mit feundlichen Grüssen
Der Pleitegeier

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, alle relevanten Umstände bezüglich der Pfändbarkeit Ihres Arbeitseinkommens dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder mitzuteilen. Ihre Ehefrau ist in einem Einkommensbereich, in dem Sie nicht mehr als eine Unterhaltspflicht von Ihnen betrachtet wird. Das wird sich vermutlich bei Ihnen auf die Pfändbarkeit Ihres Arbeitseinkommens auswirken.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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