Überzahlung, Betrag wird nicht vom Insolventsverwalter zurückgezahlt

Sehr geehrter Herr Krause,

Folgendes Problem:

seit August 2015 befinde ich mich in der Privatinsolvenz.
Die Verfahrenskosten wurden bezahlt.
Pfändbare Beträge werden von meinem Arbeitgeber monatlich an den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter abgeführt.
Beispiel an der Abrechnung Nov. 2016( bei Steuerklasse 5 ohne Kinder RK)

Gehalt 3.000,00€
Weihnachtsgeld 300,00€
PKW Km Geld 0.30€/Km 237,60€
Fahrgeld pausch verst. 117,60€

Gesamt brutto 3.655,20€
Netto 1.989,19€

Netto nach meiner Interprtation

netto 1.989,19€

PKW Km Geld 0.30€/Km – 237,60€
Weinhnachtsgeld netto – 213,87€ ( da unter 500,00 € )

bereinigtes Nettoeinkommen 1.537,72€

Nach Tabelle 2015/2017 ergibt sich ein an den Insolventsverwaltrer abzuführender Betrag von 347,28€

Es liegt ein rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts vor, hieraus ergeht das sich das pfändungsfrei zu belassene Arbeitseinkommen um monatlich 320,00 € erhöht.

Ich gehe davon aus, dass der abzuführende Betrag unter Berücksichtigung des Beschluss wie folgt berechnet wird.

347,28- 320,00

Somit wäre ein Betrag von 27,28€ abzuführen.

Tatsächlich werden 389,28 abgeführt.
Aufgrund unterschiedlicher monatlicher Gehaltsabrechnungen ergibt sich nun ein für mich nachteiliger Betrag von 1.523,00€.

Dieser Betrag wird nicht vom Insolventsverwalter zurückgezahlt, vielmehr hat man mir

2 Möglichkeiten eingeräumt…

1. das Geld mit der Option nach 3 bzw. 5 Jahre aus dem Verfahren zu kommen als Guthaben stehen zu lassen.

2. unter Berücksichtigung des richtigen Betrages das Guthaben monatlich auf-brauchen.
Beide Möglichkeiten kommen für mich nicht in Frage.Aber bleibt mir eine Wahl.?

Meine Vorstellung, die Überzahlung auszugleichen und monatliche Beträge unter Berücksichtigung der Freibeträge
monatlich abzuführen ( zwischen 30-50 €/ Monat ) wird nicht berücksichtigt.

Meine Frage nun,

Wie berechnet sich in meinem Fall der abzuführende Betrag

Unter Berücksichtigung der Freibeträge

a) Weihnachtgeld

b) Urlaubsgeld

c) Überstunden

d) Km Geld 0,30€

e) Fahrgeld pausch. versteuert

Eine evtl. arbeitsplatzgefährdende Diskussion mit meinem Arbeitgeber möchte ich nach Möglichkeit vermeiden.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert