Pfändung

Guten Tag, ich habe 30000 € Schulden und habe eine Privat Insolvenz am laufen, Monatlich werden mir ca 450 € gepfändet. Das sind in 3 Jahren 16200€ , wenn aber nur 35% des Schulden Betrags gepfändet werden, sind dann 16200 nicht zuviel? Wird dann schon vor den 3 Jahren aufgehört zu pfänden, wenn die 35% der Schulden zurück gezahlt sind?

MfG
Ronny

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Guten Tag Herr Jäschke,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich gehe davon aus, dass Sie gerne die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren anstreben möchten. Hierzu sei gesagt, dass Sie 35 % der Schuldsumme zuzüglich der Verfahrenskosten innerhalb von 36 Monaten zurückgezahlt haben müssen. Die Verfahrenskosten, insbesondere die Vergütung des Insolvenzverwalters orientieren sich an Insolvenzmasse. Je höher diese ist, desto höher ist die Vergütung. Das führt dazu, dass Sie in der Regel 50 % der Schuldensumme an die Insolvenzmasse abgeführt haben müssen, um in den Genuss der Verkürzung auf 3 Jahre zu kommen.

    In Ihrem Fall, bei 30.000 Euro Schulden würden Sie mit 16.200 Euro über 50 % der Schulden an die Insolvenzmasse abgeführt haben. Die Höhe müsste daher ausreichen. Sie sind jedoch verpflichtet, einen Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen, um die Verkürzung zu erlangen. Das sollten Sie frühzeitig machen – wir empfehlen 6 Monate vor Ende der 3 Jahre. Sie können die Restschuldbefreiung frühstens nach 36 Monaten erlangen, von wenigen Ausnahmen abgesehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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