Überprüfung der aktuellen Insolvenzrichtlinien

Ich habe gelesen, dass in diesem Sommer die aktuellen IV-Richtlinien
vom Staat/Justizministerium überprüft werden sollen – auch im Hinblick auf die langen Speicherfristen bei der Schufa nach der Restschuldbefreiung. Hier wird von Experten immer wieder gefordert die Speicherzeit von aktuell 3 Jahren nach der Restschuldbefreiung auf 6 Monate zu begrenzen. Gibt es hier schon Entscheidungen oder hegen Sie hier Hoffnung, dass auch mit der neuen Datenschutzverordnung die Schufa endlich dazu genötigt wird, die Speicherfristen anzupassen also zu verkürzen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ich darf mich für Ihren Beitrag bedanken. Selbstverständlich sehen wir die geltenden Regelungen ebenfalls kritisch. Wir fordern seit Jahren eine Verringerung der Speicherfristen. Bedauerlicherweise scheint der politische Wille hierzu bisher nicht vorhanden. Auch dürfte die neue Datenschutzgrundverordnung in diesem Kontext zu keiner Besserung führen. Wir werden aber weiterhin für die Rechte der Verbraucher eintreten und unser Maß an Einflussnahme ausschöpfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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