Gehaltsumwandlung in der WVP

Hallo,

ich befinde mich im 5ten Jahr der WVP und werde hoffentlich im nächsten Jahr nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung erreichen, Verfahrenskosten sind bereits beglichen.
Mein AG bietet seit einiger Zeit in kooperation mit “mein Dienstrad” die Möglichkeit für AN ein Fahrrad oder E-Bike im Wert zwischen 1000€ und 7000€ zu erwerben.
Das Konzept sieht vor das der AG der Leasingnehmer bei “mein Dienstrad” ist und das Bike dem AN per Überlassungsvertrag beruflich und Privat zur Verfügung stellt. Der AG zahlt die Versicherungs und der AN per Gehaltsumwandlung brutto 36 Monate die Leasingrate sowie Steuer und kann danach dann das Bike für den Restwert kaufen.
Sprich wenn ich mir ein Rat für 3000€ aussuche würden z.B. 60€ brutto monatlich von meinen Lohn vom AG einbehalten werden und das so auch auf der Abrechnung ausgewiesen werden.
Wäre sowas in der prinzipell in der WVP erlaubt für mich als AN oder könnte ich da Probleme mit der Restschuldbefreiung bekommen, ist sowas untersagt?

Mit freundlichen Grüßen
Franziska K.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau K.,

    eine Gefahr für die Restschuldbefreiung sehe ich nach den vorgetragenen Umständen nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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